Allgemeine Geschäftsbedingungen

SNKB Namik Kara – IT-Beratung, Software & Hosting

Stand: März 2026
Gültig für: snkb.de · companyhub.io · itbuddy.snkb.de · kibuddy.snkb.de

§ 1
Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SNKB Namik Kara, Albert-Schweitzer-Straße 6, 75031 Eppingen (nachfolgend „SNKB“ oder „Anbieter“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Die AGB gelten für alle über die Websites snkb.de, companyhub.io, itbuddy.snkb.de und kibuddy.snkb.de angebotenen Leistungen.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. SNKB erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SNKB stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn SNKB in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Leistungsbeschreibungen, Angebote und Nebenabreden) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch SNKB maßgebend.
  5. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass SNKB erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2
Leistungsgegenstand

  1. SNKB erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere in folgenden Bereichen:
    • IT-Beratung und Consulting (einschließlich BAFA-geförderter Beratung)
    • Prozessautomatisierung und Softwarekonsolidierung für kleine Unternehmen
    • Bereitstellung und Betrieb von Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS)
    • Managed Hosting und Serverbetrieb
    • Einmalige Projektarbeit (Implementierung, Migration, Konfiguration)
  2. Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Zusagen, die nicht schriftlich bestätigt werden, sind unverbindlich.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet SNKB eine Dienstleistung und keinen bestimmten Erfolg.
  4. SNKB ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. SNKB bleibt hierbei Vertragspartner des Kunden.

§ 3
Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen

  1. SNKB setzt bei der Erbringung von Leistungen unter anderem KI-gestützte Werkzeuge und Automatisierungssysteme ein (z. B. zur Datenanalyse, Prozessautomatisierung, Textgenerierung oder Assistenz). Der Einsatz erfolgt stets unter fachlicher Aufsicht und Kontrolle durch SNKB.
  2. Der Kunde wird darüber informiert, dass KI-gestützte Ergebnisse maschinell erzeugt werden und trotz sorgfältiger Prüfung durch SNKB Ungenauigkeiten enthalten können. SNKB übernimmt die Verantwortung für die Qualitätskontrolle der mit KI-Unterstützung erbrachten Leistungen.
  3. Sofern der Kunde den Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen für bestimmte Leistungen ausschließen möchte, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung gilt der Einsatz als genehmigt.
  4. SNKB stellt sicher, dass beim Einsatz von KI-Werkzeugen die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß der DSGVO und den einschlägigen nationalen Vorschriften eingehalten werden. Kundendaten werden nur im Rahmen der Auftragsverarbeitung und der jeweils geltenden Vereinbarung verarbeitet.

§ 4
Vertragsschluss und Angebote

  1. Angebote von SNKB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von SNKB oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  2. Die Darstellung von Leistungen auf den Websites von SNKB stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form (E-Mail) genügt der Schriftform, sofern die Parteien dies im Einzelfall vereinbaren.

§ 5
Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Projektarbeit: Verträge über einmalige Projektarbeiten enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung, sofern kein fester Endzeitpunkt vereinbart wurde.
  2. Laufende Beratungsverträge (Retainer):
    • Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt sechs (6) Monate ab Vertragsbeginn (Kennenlernphase).
    • Nach Ablauf der Kennenlernphase verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
  3. SaaS-Verträge und Software-Abonnements:
    • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab Freischaltung des Zugangs.
    • Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
  4. Hosting-Verträge: Für Hosting-Leistungen gelten die Laufzeit- und Kündigungsregelungen gemäß dem jeweiligen individuellen Vertrag. Subsidiär gelten die Regelungen zu SaaS-Verträgen entsprechend.
  5. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    • die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten wiederholt verletzt;
    • über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
    • der Kunde mit der Zahlung von Vergütungen in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät.
  6. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die elektronische Übermittlung per E-Mail genügt, sofern der Zugang nachgewiesen werden kann.

§ 6
Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Abrechnungsmodelle:
    • Retainer: Monatliche Pauschalvergütung, fällig jeweils zum Monatsersten im Voraus.
    • SaaS-Abonnements: Monatliche oder jährliche Vergütung gemäß gewähltem Tarif, fällig im Voraus.
    • Stunden-/Tagessätze: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Sätze, Rechnungsstellung monatlich im Nachhinein.
    • Pauschalpreise: Abrechnung gemäß vereinbartem Zahlungsplan; mangels gesonderter Vereinbarung: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme.
  2. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig (14 Tage netto).
  3. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
  4. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist SNKB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen ist SNKB berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen oder den Zugang zu SaaS-Diensten vorübergehend zu sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. SNKB wird den Kunden hierüber vorab per E-Mail informieren.
  6. SNKB behält sich das Recht vor, die Vergütung für laufende Verträge unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7
Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt SNKB rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien zur Verfügung.
  2. Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Dauer des Vertragsverhältnisses für Rückfragen und Abstimmungen erreichbar ist und zur Erteilung von Freigaben berechtigt ist.
  3. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht eine ausdrückliche Backup-Vereinbarung mit SNKB besteht.
  4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen SNKB daraus Mehraufwände oder Verzögerungen, so gehen diese zulasten des Kunden. SNKB ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand nach den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

§ 8
Leistungserbringung und Verfügbarkeit

  1. SNKB erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
  2. Sofern Termine oder Fristen vereinbart werden, sind diese nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „fest“ oder „verbindlich“ bezeichnet werden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.
  3. Verfügbarkeit von SaaS- und Hosting-Diensten: SNKB bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich in einem individuellen Service Level Agreement (SLA) vereinbart. Planmäßige Wartungsfenster werden dem Kunden nach Möglichkeit mit einer Vorlaufzeit von 48 Stunden angekündigt.
  4. SNKB haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsbeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Rechenzentrumsbetreiber, Internetprovider) oder andere Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von SNKB liegen.

§ 9
Abnahme

  1. Soweit Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden. SNKB wird den Kunden über die Fertigstellung informieren und zur Abnahme auffordern.
  2. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 10
Gewährleistung und Mängelansprüche

  1. SNKB erbringt die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln nach Maßgabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
  2. Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen.
  3. Bei berechtigten Mängelansprüchen leistet SNKB zunächst Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuerbringung. Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme bzw. Übergabe der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
  5. Für SaaS-Leistungen und laufende Dienste gelten Mängelansprüche nur für den jeweiligen Leistungszeitraum. Eine Gewähr für die ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit wird, vorbehaltlich eines individuellen SLA, nicht übernommen.

§ 11
Haftung

  1. SNKB haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SNKB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. SNKB haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SNKB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von SNKB der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Die Haftung von SNKB für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
  6. Unabhängig von einem Verschulden von SNKB bleibt eine etwaige Haftung von SNKB bei arglistigem Verschweigen eines Mangels unberührt.
  7. Soweit die Haftung von SNKB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SNKB.

§ 12
Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den von SNKB erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Software, Konzepte, Dokumentationen, Konfigurationen) verbleiben bei SNKB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
  3. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte – insbesondere ausschließlicher Rechte oder Bearbeitungsrechte – bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer gesonderten Vergütung.
  4. Der Kunde räumt SNKB das Recht ein, die im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen allgemeinen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden (Know-how) auch außerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu nutzen, soweit hierdurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
  5. SNKB ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 13
Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Geschäftsprozesse.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei), die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Offenlegung bekannt waren, die die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten erhalten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Soweit SNKB im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
  5. SNKB beachtet bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO, des BDSG und aller weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter snkb.de/datenschutz zu entnehmen.

§ 14
Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe und vergleichbare unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.
  2. Die betroffene Partei hat die jeweils andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Beide Parteien werden sich nach besten Kräften um eine Minimierung der Auswirkungen bemühen.
  3. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen.

§ 15
Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Heilbronn, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SNKB ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (salvatorische Klausel).
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. SNKB behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird SNKB den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
  5. Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SNKB.
  6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Soweit in diesen AGB auf die Schriftform verwiesen wird, genügt – sofern nicht anders angegeben – die Textform gemäß § 126b BGB.
SNKB Namik Kara · Albert-Schweitzer-Straße 6 · 75031 EppingenE-Mail: kundendienst@snkb.de · Web: snkb.de · companyhub.io · itbuddy.snkb.de · kibuddy.snkb.de

Stand: März 2026 · Gerichtsstand: Heilbronn